| Das Prüfgebiet umfasst die Mi.-Nr.
98 bis 337, die Dienstmarken Mi.-Nr. D16 - D98, die
"Dienst-Kontrollaufdrucke auf Freimarkenausgaben" und die
Gebührenzettel der Inflationszeit. Selbstverständlich werden auch alle
Nebenerscheinungen, wie z. B. die "Gebühr-bezahlt"-Stempel geprüft.
Die Prüfung umfasst stets alle Aspekte nach der eine Marke oder ein
Belege geprüft und bestimmt werden kann. Dazu gehören Farb-,
Typen-Bestimmung und Stempelprüfung. Bei Belegen wird überprüft ob der
Beleg portogerecht frankiert und postalisch befördert wurde.
Grundsätzlich wird nach der Prüfordnung des Bundes der
philatelistischen Prüfer gehandelt. Für die einzelnen Prüfgebiete
gelten zusätzliche Bedingungen die Sie bei den jeweiligen Prüfern
erfragen können.
Die INFLA-Prüfordnung enthält solche zusätzlichen
Bedingungen. Diese finden Sie sowohl in deutsch als auch in englisch,
die Sie
über die entsprechenden Links beim Bund Philatelistischer Prüfer e. V.
erreichen können. |