Bund Philatelistischer Prüfer e.V.
Prüfer finden
Nach Name:
Nach Prüfgebiet:

Statuten des Heinrich-Köhler-Preises

Heinrich Köhler, der Gründer des ältesten heute noch bestehenden Briefmarken-Auktionshauses in Deutschland, hat entscheidend an der Entstehung des organisierten Prüfwesens mitgewirkt. Die von ihm entworfene Systematik der Stellung der Signaturen überdauerte sieben Jahrzehnte. Bis heute baut sich das deutsche Prüfwesen für Briefmarken nach dem Vorbild Heinrich Köhlers auf, der auch die Oberprüfstelle ins Leben gerufen hat.

Die Preisträger seit der Gründung

Im Jahre 1932 wird Heinrich Köhler, als zweitem Deutschen nach Dr. Herbert Munk, die Ehre zuteil, in die "Roll of Distinguished Philatelists" der "British Philatelie Federation" unter die höchsten Vertreter internationaler Philatelie aufgenommen zu werden.

Um das Andenken an Heinrich Köhler zu wahren, stiftet die Firma Heinrich Köhler Inhaber Volker Parthen, Wiesbaden, in Übereinstimmung mit dem Vorstand des Bundes der philatelistischen Prüfer e.V. (BPP) den

"Köhler- Preis für ausserordentliche Verdienste um das Prüfwesen".

Die Verleihung erfolgt durch das Kuratorium des Köhler-Preises anläßlich der jeweiligen Jahreshauptversammlung des BPP.
Das Kuratorium setzt sich zusammen aus:

  • dem Stifter Volker Parthen, dem Inhaber der Firma Heinrich Köhler
  • dem Initiator des Preises, Wilhelm van Loo
  • dem Präsidenten des BPP
  • den jeweils letzten beiden Preisträgern

Die Personen zu Punkt 1 und 2 bestimmen ihre Nachfolger in Folge selbst. Falls eine Nachfolgeregelung von diesen nicht getroffen wird oder getroffen werden kann, stimmen die übrigen Kuratioriumsmitglieder einstimmig über die Nachfolge ab.

Die unter Punkt 2 genannte Person führt die Geschäfte des Kuratoriums.

Sollten zu Punkt 4 mehr als zwei Personen infrage kommen, werden die beiden jüngsten Preisträger Kuratoriumsmitglieder.
Der Preis wird in Form einer vergoldeten 80 g Silbermedaille (999,0) mit Urkunde verliehen. Der Preis wird an solche natürlichen oder juristischen Personen verliehen, die sich außerordentliche Verdienste um das Prüfwesen erworben haben.

Begründete Vorschläge können von Sachkundigen jeweils bis Jahresende eingereicht werden. Das Kuratorium ist nicht an diese Vorschläge gebunden und entscheidet mit einfacher Mehrheit.

Der Preis wird einmal jährlich anläßlich der Jahreshauptversammlung des BPP verliehen. Im Jahr der Stiftungsgründung wird der Preis mehrfach verliehen.

Die Abstimmung durch das Kuratorium kann in einfacher Art, z. B. schriftlich oder telefonisch, erfolgen und ist bis zum 31. März durchzuführen.
Eine Änderung dieser Statuten bedarf der Zustimmung aller Mitglieder zu 1.) bis 3.).
Im Falle der Beendigung der Preisverleihung bestimmt das Kuratorium über die Verwendung der vorhandenen Mittel.

        Volker Parthen                 Wilhelm van Loo             Günther Bechtold

Wiesbaden, 4. Januar 1996