Hinweise zur Einlieferung
von Prüfsendungen
1. Grundsätzliches
Neben der Freude, Erholung und Entspannung, die eine Beschäftigung mit philatelistischen Belegen (Postwertzeichen oder postalischen Belegen) bringt, bereitet diese auch immer wieder Sorgen durch Fälschungen und Manipulationen. Der Bund Philatelistischer Prüfer e. V. (BPP) hat es sich zu seiner Aufgabe gemacht, Sammler vor den Risiken zu warnen und weitestgehend vor Schaden zu schützen. Hochwertiges, aber auch besonders fälschungsgefährdetes philatelistisches Material (z.B. Aufdruckmarken, Entwertungen bei kurzen Gebrauchszeiten, Reparaturen) sollte grundsätzlich nur geprüft erworben werden. Auch Prüfzeichen können gefälscht werden, so dass sich auch das Nachprüfen von Prüfzeichen (Signum des Prüfers) lohnt. Die im BPP zusammengefassten Prüfer sind von allen deutschen philatelistischen Spitzenverbänden akzeptiert. Die philatelistische Prüfung durch die Mitglieder des BPP erfolgt auf der Grundlage einer Prüfordnung, die in der Homepage des BPP www.bpp.de und auch im Michelkatalog veröffentlicht ist. Um sich vor Schaden durch Fälschungen und Manipulationen zu schützen, sollte jeder Sammler die Prüfmöglichkeiten nutzen.
2. Hinweise, die Sie bei der Einlieferung von Prüfsendungen beachten sollten
2.1 Rechtsnatur der Geschäftsbeziehung
Bei Erteilung eines Prüfauftrages an einen Prüfer des BPP e.V. ist die Prüfordnung des BPP e.V. ausdrücklich schriftlich anzuerkennen. In ihr sind die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (Prüfer) geregelt.
2.2 Vorbereitung der Prüfsendung
1. Informieren Sie sich über das Prüfgebiet und ermitteln Sie den zuständigen Prüfer. Beachten Sie bitte, dass Prüfer nur für bestimmte, exakt abgegrenzte Prüfgebiete zugelassen sind.
3. Zu den Aufgaben des Prüfers gehört nicht die Wertermittlung von Prüfgegenständen, hierfür sind öffentlich bestellte vereidigte Sachverständige zuständig (siehe Sachverständigengruppe im BPP).
4. Beachten Sie Hinweise zur Erreichbarkeit von Prüfern in der Homepage des BPP und in der philatelistischen Fachpresse.
5. Beachten Sie die Prüfwürdigkeit der philatelistischen Belege. In der Regel sollten Prüfgegenstände einen Nettowert von € 25,00 haben, die Prüfsendung insgesamt aus wirtschaftlichen Gründen einen Nettowert von € 150,00. Ausnahmen sind stark fälschungsgefährdete Gebiete, wie z.B. Aufdruckmarken oder Entwertungen bei kurzzeitiger Gültigkeit.
2.3 Vorlage der Prüfsendung
1. Dem Prüfauftrag ist eine Aufstellung der Prüfgegenstände (z.B. als Fotokopie) beizufügen. Bitte geben Sie an, in welcher Form (Signierung, Befund oder Attest) Sie das Prüfergebnis wünschen. Der Prüfer wird versuchen Ihren Wünschen nachzukommen.
2. Die Prüfgegenstände sind geordnet, gebrauchte lose Marken sollten im falzfreien, sauberem Zustand vorgelegt werden, da sonst die Prüfung der Qualität erschwert wird.
3. Die Anzahl der Prüfgegenstände sollte sinnvoll gewählt werden, da sie maßgeblich die Prüfdauer beeinflusst. Sie ist bei einzelnen Prüfgebieten unterschiedlich und sollte zweckmäßigerweise vorher mit dem Prüfer abgestimmt werden.
4. Fertigen Sie bitte zwei Kopien des Prüfmaterials an, von der Sie eine der Sendung beilegen. Die andere dient Ihnen zum Nachweis der Sendung und bei einem eventuellen Verlust auf dem Transportweg.
5. Informationen zur Prüfdauer entnehmen Sie bitte der Prüfordnung des BPP.
6. Der Auftraggeber ist nach der Prüfordnung des BPP e.V. verpflichtet, den Prüfer auf alle ihm bekannten Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Fehlbeurteilung führen können. Insbesondere sind dem Prüfer bereits bekannte Prüfurteile, Ergebnisse von Vorprüfungen, Fehler, Reparaturen usw. mitzuteilen. Vorhandene ältere Atteste sind beizufügen.
7. Die Gefahr für die Versendung von Prüfgegenständen trägt der Auftraggeber. (siehe §8.3 der Prüfordnung) Prüfsendungen sollten deshalb zumindest als Übergabe-Einschreiben (Wertersatz bei Verlust z. Zt. bis € 25), besser als DHL-Paket oder als DHL-Postexpress, jeweils gegen Unterschrift, aufgegeben werden.
8. Teilen Sie dem Prüfer gegebenenfalls mit, in welcher Form die Rücksendung des Prüfsendung erfolgen soll. In der Regel erfolgt die Rücksendung in der gleichen Form wie die Hinsendung zum Prüfer.
9. Verwenden Sie für die Sendung bitte stabiles Versandmaterial.