Verbandsprüfer versus Freie Prüfer
Philatelistische Prüfer können aus unterschiedlichen Gründen als sog. freie Prüfer tätig werden. Es kann sich zum einen um ehemalige Verbandsprüfer handeln, die aus Altersgründen ihre Prüftätigkeit im BPP eingestellt haben, oder die wegen Fehlprüfungen oder aus anderen satzungsmäßigen Gründen aus dem BPP ausgeschieden sind. Zum andern können es aber auch Prüfer sein, die vergeblich versuchten, in den BPP aufgenommen zu werden, und drittens können es Personen sein, die – oft aus dem Handel stammend – von vornherein „verbandsfrei“ auf einzelnen, teils aber auch sehr umfassenden Prüfgebieten philatelistische Prüfungen durchführen.
Der Verfasser will nicht in Abrede stellen, daß unter den freien Prüfern sich auch wirkliche Fachleute befinden können, aber da grundsätzlich jedem, der sich berufen fühlt, der Zugang zu diesem Markt offensteht, muß die Frage erlaubt sein, wie verhindert werden kann, daß sich absolut Ungeeignete auf diesem Feld betätigen.
Im Gegensatz hierzu bewirkt das Aufnahmeverfahren des BPP, das in seinem Ablauf fast als ein Zertifizierungsverfahren angesehen werden kann, soweit als möglich Ungeeignete gar nicht erst Prüfer werden zu lassen. Auch wenn dies nicht immer gelungen ist, kann eine Fehlentscheidung dadurch korrigiert werden, daß der Betreffende wieder ausgeschlossen wird, was seiner Reputation, wenn er weiter als freier Prüfer tätig sein will, kaum zuträglich sein dürfte.
Das Regelwerk des BPP stellt darüber hinaus sicher, daß auch bereits aufgenommene Mitglieder damit rechnen müssen, daß ihre Prüftätigkeit und ihr Verhalten daraufhin überprüft werden, ob sie den von der Mitgliederversammlung des BPP beschlossenen Normen entsprechen. Wer formuliert Regeln und Standards, an die sich freie Prüfer zu halten haben? Und falls solche existieren sollten, wer kontrolliert ihre Einhaltung?